Unser Onlineshop richtet sich nur an gewerbliche Abnehmer, nicht an Privatpersonen.
Hotline 02271/567800

AGB


Allgemeiner Geltungsbereich

 (1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und 

zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 (2) Mit der ersten Bestellung nach Erhalt dieser Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde diese als verbindliche Regelung der Geschäftsbeziehung an. 

 (3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 

(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführungen dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesen Vereinbarungen schriftlich niedergelegt. 

 § 2 Angebot – Angebotsunterlagen 

 (1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere Internet- und Prospektangebote sind keine Angebote in diesem Sinne, es sei denn sie werden in einem schriftlichen Angebot gegenüber dem Kunden bestätigt. 

(2) Beratungsleistungen werden von uns nicht erbracht, es sei denn diese sind in unserem Angebot und der Auftragsbestätigung ausdrücklich Teil des Leistungsangebotes. 

 § 3 Preis- Zahlungs,- und Lieferbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich im Inland nach Angebot und Vereinbarung, es sei denn aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Für den Export verstehen sich die Preis frei Rampe (Köln), bzw. FCA = Frei Frachtführer. Zölle oder sonstige Gebühren für die Ausfuhr der Waren aus der Bundesrepublik Deutschland sind in den Preisen nicht enthalten. 

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 

(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug etwaiger Geldkosten) in der Währung EURO, rein netto Kasse ab Rechnungsdatum fällig. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Köln. Für später als vereinbart geleistete Zahlungen werden alle handelsüblichen Bankzinsen für kurzfristige Überziehungskredite berechnet, ohne dass ein besonderes Inverzugsetzen erforderlich ist. 

(5) Dem Verkäufer steht immer das Recht zu, eine Sicherheit vom Käufer zu fordern, z.B. in der Form einer Bankgarantie von einer vom Verkäufer schriftlich genehmigten Bank; der Verkäufer kann auch eine Vorauszahlung fordern. 

(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Ice & Frozen Food ́s GmbH berechtigt, die Warenlieferungen zu sperren. Unberührt bleiben aus dem Verzug her leitbare Ansprüche gesetzlicher Natur. 

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

(8) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen im Streik und bei höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. 

(9) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(10) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitgehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. 

(11) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (8) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache ab diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Schuldner- oder Annahmeverzug geraten ist.

 § 4 Eigentumsvorbehalt Bis zum vollständigen Ausgleich aller vertraglich geschuldeten Zahlungen bleibt der Liefergegenstand Eigentum von Ice & Frozen Food ́s. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, beim dem der Vertrag zum Betreib seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die Ice &Frozen Food ́s 

 § 5 Gefahrenübergang-Gewährleistung 

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über im Falle der Abholung durch den Kunden oder seinen Spediteur mit Verladen in das Transportfahrzeug. Ab diesem Zeitpunkt haftet Ice & Frozen Food ́s nicht mehr für Verzögerungsoder Verschlechterungsgefahr. Produkte mit abgelaufenem MHD werden von Ice & Frozen Food ́s GmbH nicht mehr zurückgenommen. Bei Produkten, die der Händler wiederum anbietet, trät der Händler Sorge für ordnungsgemäße Deklaration und Handhabung.

(2) Unmittelbar nach Empfang hat der Kunde die Lieferware zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen; gerügte Ware ist zur Nachprüfung sachgemäß zu verwahren. Annahme unter Vorbehalt wird nicht akzeptiert.

(3) Berechtigte Mängelrügen geben dem Kunden das Recht Ersatzlieferung zu verlangen, ggf. eine Gutschrift der Mängelware. Weitere sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. Wird die Ersatzlieferung durch Ice & Frozen Food ́s GmbH verweigert, schuldhaft verzögert oder unmöglich, kann der Kunde den Preis mindern oder zurücktreten, wobei ihm auch in diesem Fall Schadensersatz nicht zusteht. Schadensersatzansprüche stehen für den Fall eines von dieser Vetragsklausel betroffenen Sachverhalts dem Kunden nur dann zu, wenn Ice & Frozen Food ́s GmbH vorsätzlich und grob fahrlässig handelt.

§ 6 Geheimhaltungspflicht 

(1) Der Käufer ist dazu verpflichtet, alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Informationen oder Daten bezüglich des Unternehmens und/oder der Waren des Verkäufers – beides im weitesten Sinne – geheim zu halten; er hat dasselbe von Mitarbeitern und/oder Dritten zu verlangen, die er für die Vertragserfüllung benötigt.

 § 7 Gerichtsstand Auf den Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten hinsichtlich der Erfüllung und Interpretation eines Vertrages fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte des Hoheitsgebiets, in dem sich der Gesellschaftssitz des Verkäufers befindet (Gerichtsstand Köln).